Stellungnahme der DMykG zur Umsetzung der neuen Definition der Kategorie „I“ in der Resistenztestung durch EUCAST

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Im Juli dieses Jahres hat die EUCAST beschlossen, dass ab dem 1.1.2019 die Bedeutung der Kategorie „I“ (früher: „intermediär“) verändert wird. In der neuen Definition bedeutet I „sensibel bei erhöhter Exposition“, d.h. bei erhöhter Exposition des Infektionserregers gegenüber der getesteten Substanz ist von einer wirksamen Therapie auszugehen.

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