Im Juli dieses Jahres hat die EUCAST beschlossen, dass ab dem 1.1.2019 die Bedeutung der Kategorie „I“ (früher: „intermediär“) verändert wird. In der neuen Definition bedeutet I „sensibel bei erhöhter Exposition“, d.h. bei erhöhter Exposition des Infektionserregers gegenüber der getesteten Substanz ist von einer wirksamen Therapie auszugehen.