SATZUNG

§ 1 Name, Sitz und Zweck

Der Verein „Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft e.V.“ mit Sitz in Essen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Als Sektion der „International Society for Human and Animal Mycology“ erstrebt die Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft e.V. den Zusammenschluss aller deutschsprachigen Wissenschaftler, die an human- und veterinärmedizinischen Fragen auf dem Gebiete der Mykologie interessiert sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, die dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung auf dem Gebiete der Mykologie dienen.

§ 2 Selbstlose Tätigkeit des Vereins

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Verwendung der Mittel

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Abfindung. Keine Person wird durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, begünstigt. Die Arbeit des Vorstandes erfolgt ohne Vergütung.

§ 4 Mitgliedschaft, Eintritt

Die Gesellschaft hat ordentliche, korrespondierende und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können alle deutschsprechenden natürlichen und alle juristischen Personen des In- und Auslandes sein, die an den unter § 1 genannten Fragen interessiert sind.
Da die Gesellschaft als bisher lockerer Zusammenschluß seit 1961 existiert, gelten als ordentliche Mitglieder alle diejenigen, die ihre Zugehörigkeit bereits in den früheren Jahren schrift- lich zum Ausdruck gebracht haben. Die Liste dieser Mitglieder befindet sich in den Händen des jetzigen Kassenwartes. Neue Mitglieder erwerben ihre Mitgliedschaft durch eine schriftliche Beitrittserklärung, über deren Annahme der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und bei außerordentlichen Zusammenkünften. Zu korrespondierenden Mitgliedern können vom Vorstand auf Vorschlag eines Mitgliedes hervorragende Wissenschaftler des In- und Auslandes ernannt werden. Zu Ehrenmitgliedern können hervorragende Persönlichkeiten auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 5 Mitgliedschaftsverlust

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Austritt mittels schriftlicher Erklärung oder durch Ausschluss. Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich und erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.

§ 6 Organe und Einrichtungen

Die Organe der Gesellschaft sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Nach Ablauf von drei Jahren übernimmt automatisch der stellvertretende Vorsitzende die Aufgabe des Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart sind nach Ablauf der Dreijahresfrist neu zu wählen. Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird in der Regel im Abstand von 1 – 2 Jahren einberufen. Die Mitglieder sind unter Mitteilung der Tagesordnung und Einhaltung der Ladungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu laden. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und durch den jeweiligen Vorsitzenden und den Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 9 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an das Deutsche Rote Kreuz, das es unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.