Im Juli dieses Jahres hat die EUCAST beschlossen, dass ab dem 1.1.2019 die Bedeutung der Kategorie „I“ (früher: „intermediär“) verändert wird. In der neuen Definition bedeutet I „sensibel bei erhöhter Exposition“, d.h. bei erhöhter Exposition des Infektionserregers gegenüber der getesteten Substanz ist von einer wirksamen Therapie auszugehen.
Stellungnahme der DMykG zur Umsetzung der neuen Definition der Kategorie „I“ in der Resistenztestung durch EUCAST
